Wer ist Bürger/in?

Wer kann Bürger/in der Bürgergemeinde Schlatt werden?

Wer Bürger/in der Bürgergemeinde Schlatt werden will, muss in der Gemeinde Schlatt TG wohnhaft sein und das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Schlatt TG erlangen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann mit der Einkaufssumme gemäss Gemeindeordnung das Anteilsrecht erwerben.

Bürgerin oder Bürger der Bürgergemeinde Schlatt ist, wer das Bürgerrecht Schlatt/TG bestitzt und in der Politischen Gemeinde Schlatt wohnhaft ist. Mit dem errreichen des 18. Altersjahres wird ein/e Bürger/in automatisch stimmberechtigt. Von da an kann sie/er an den Bürgerversammlungen als stimmberechtigte Person teilnehmen.

Das erlangen des Bürgerrechts hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Sehen Sie dazu das Kapitel: "Geschichte der Bürgergemeinde Schlatt". Eine Zeit lang übernahmen Frauen durch Heirat das Bürgerrecht des Ehemannes und verloren das ihre. Gemeinsame Kinder erhielten dann automatisch das Bürgerrecht des Vaters.

In einer nächsten Phase konnte die Frau bei der Heirat wählen welchen Bürgerort sie künftig hat. Sie konnte ihren Bürgerort behalten und den ihres Ehemannes dazunehmen. Sie besass so als verheiratete Frau das Bürgerrecht an zwei Orten. Gemeinsame Kinder erhielten aber automatisch den Bürgerort des Vaters.

Diese Beispiele liessen sich noch erweitern, da die Erlangung des Bürgerrechts mit dem Ehe- und Familienrecht gekoppelt ist. Änderungen im Ehe- und Familienrecht bedeuten so auch immer Änderungen betreffend des Bürgerrechts bei Heirat und Geburt.